Fragen, Tipps & Formulare

Häufige Fragen zu unseren Tierversicherungen (FAQ)

Uns erreichen immer wieder Fragen zu unseren Tierversicherungen. Im Folgenden findest du Antworten auf die häufigsten Fragen.

Häufige Fragen zu allgemeinen Punkten unserer Tierversicherungen

Nein, das bist du natürlich nicht. Nur der Versicherer, wie zum Beispiel die Uelzener, setzt diese Laufzeiten an und vergibt dafür besondere Rabatte. Das solltest du nutzen. Du kannst den Vertrag spätestens nach drei Jahren kündigen, das sagt das Gesetz. Und wenn sich an deinem Vertrag oder Versicherungsschutz inhaltlich etwas ändert (wie zum Beispiel der Beitrag oder der Versicherungsschutz wird eingeschränkt), hast du immer ein außerordentliches Kündigungsrecht, das sofort wirkt bei Mitteilung an den Versicherer. Und wenn du kein Tier mehr hast, du also kein Tierhalter mehr bist, dann erlischt der Vertrag mit Meldung an den Versicherer sofort von dem Tage des Zugangs der Meldung an.

Das geht ganz einfach. Dass du kein Tier mehr hast kann verschiedenste Gründe haben: du hast das Tier zurück gegeben nach einem Kauf oder so einfach an jemanden abgegeben oder verschenkt oder verkauft. Leider sterben Tiere, was besonders traurig ist. Aber auch dann endet der Vertrag und du musst nichts mehr bezahlen. Im Bereich der Haftpflichtversicherung wird dir auch der Beitrag erstattet für den Rest des Versicherungsjahres, denn das nennen wir dann versicherungstechnisch Risikofortfall mit Beitragserstattung. Das klingt etwas hart, ist aber so. Und natürlich freuen wir uns, wen du wieder einen vierbeinigen Freund bei dir hast, sei es eine Katze, ein Hund oder ein Pferd. Dann halten wir alles für dich bereit, damit du auch dieses Tier wieder bei uns zur Versicherung anmelden kannst und wir beide euch wieder „herzlich willkommen“ heißen dürfen.

Die GOT ist die Gebührenordnung für die Tierärzte. Nach dieser Gebührenordnung rechnen die behandelnden Tierärzte und Tierkliniken mit dir ab und stellen dir die von ihnen oder den beauftragten Laboren erbrachten Leistungen und verschriebenen Medikamente nebst Heil- und Hilfsmitteln sowie die angefallene Unterbringungskosten für dein Tier in Rechnung. Beim Tierarzt sind alle Tiere, also auch dein Hund, deine Katze und dein Pferd, immer Privatpatient.

In Deutschland ist die zivilrechtliche, also private Haftung, im Gesetz geregelt, nämlich im BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Wenn du das im Internet nachlesen möchtest, dann findest du das in den §§823 ff. BGB zum Thema Haftung aus Delikt und besonders in §833 BGB bei der Tierhalterhaftpflicht (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__833.html).

Wenn du oder dein Tier geschädigt werden, aber der andere, der euch geschädigt hat, weder eine Versicherung noch finanzielle Mittel hat, dann bekommt ihr leider nichts, kein Geld von dem selbst oder vom Staat. Und das ist selbst dann so wenn ihr denjenigen vor Gericht verklagt und gewonnen habt, also einen „Titel“ zum Vollstrecken durch den Gerichtsvollzieher habt, derjenige hat nichts und auch ihr kriegt deshalb einfach gar nichts – leider. Das ist so, weil der Gesetzgeber das so geregelt hat, da kann man erstmal nichts ändern. Doch wir haben zumindest eine versicherungstechnische Lösung für dich. Die Klausel, die du zusätzlich vereinbaren kannst in deinem Versicherungsvertrag heißt „Forderungsausfalldeckung“. Klingt kompliziert, ist aber ganz einfach: dein eigener Versicherer tut dann so als hätte der andere eine Versicherung. Und dann leistet dein eigener Versicherer an dich aus deiner eigenen Versicherung. Gut, was? So eine Erweiterung des Versicherungsschutzes ist nicht so wichtig bei kleineren Schäden. Das wird aber sehr bedeutend bei erheblichen Sachschäden und ganz besonders wenn Personen zu Schaden kommen. Dann machen Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitationen, Kuren und Spätfolgen vielleicht sogar mehrere Millionen Euro Versicherungsleistungen aus. Eine Forderungsausfalldeckung kannst du bei allen von uns angebotenen Tarifen der Haftpflichtversicherungen vereinbaren.

Nein, natürlich nicht. Wenn du kein Tier mehr hast, also kein Tierhalter mehr bist, dann erlischt der Vertrag mit Meldung an den Versicherer sofort von dem Tage des Zugangs der Meldung an. Dass du kein Tier mehr hast, kann ganz verschiedene Gründe haben: du hast das Tier abgegeben (verschenkt, verkauft, etc.). Leider versterben Tiere auch, das ist dann besonders traurig für dich. Aber auch dann endet der Vertrag und du musst nichts mehr bezahlen.

Im Bereich der Haftpflichtversicherung wird dir auch der Beitrag erstattet für den Rest des Versicherungsjahres, denn das nennen wir dann versicherungstechnisch Risikofortfall mit Beitragserstattung. Das klingt etwas hart, ist aber so. Und natürlich freuen wir uns, wen du wieder einen vierbeinigen Freund hast, sei es eine Katze, ein Hund oder ein Pferd. Dann halten wir gerne wieder alles für dich bereit, damit du auch dieses Tier wieder bei uns zur Versicherung anmelden kannst und wir beide euch wieder „herzlich willkommen“ heißen dürfen.

Personenschäden sind Schäden, die eine Person an ihrem Körper beispielsweise durch einen Biss deines Tieres erleidet. Sachschäden sind Schäden an Kleidung des Gebissenen oder an einem PKW, vor das ein Pferd tritt. Ein Vermögensschaden ist jeder weitergehende Vermögensnachteil, der einem Geschädigten entsteht und dabei kein direkter Personen- oder Sachschaden ist – wie beispielsweise weitergehender Verdienstausfall etc.

In Deutschland ist die zivilrechtliche, also private Haftung, im Gesetz geregelt, nämlich im BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Wenn du das im Internet nachlesen möchtest, dann findest du das für die private persönliche Haftung und die Tierhalterhaftpflicht in den §§823 ff. BGB zum Thema Haftung aus Delikt und besonders in §833 BGB bei der Tierhalterhaftpflicht (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__833.html).

Du musst an einer beschädigten Sache immer den Zeitwert ersetzen, und es kommen, besonders bei Personenschäden, weitere Schadenersatzansprüche hinzu. Damit du richtig abgesichert bist, solltest du eine private Haftpflichtversicherung und bei Tieren eine private Tierhalterhaftpflichtversicherung besitzen mit ausreichend hohen Deckungssummen. Denn du haftest immer persönlich und mit deinem gesamten Vermögen, also mit allem, was du hast.

Wichtig ist immer, dass auch der Versicherungsumfang ausreichend ist. Private und berufliche Risiken sollten umfassend abgesichert sein. Insbesondere bei Tieren und in der eigenen Privathaftpflicht sind immer wieder die sogenannten Mietsachschäden ein Thema. Nämlich dann, wenn dein Tier eine gemietete Pferdebox beschädigt, den Pferdeanhänger auf dem Transport kaputt macht oder dein Hund im Feriendomizil oder Hotel etwas zerstört. Diese Risiken und sogar das Risiko des Forderungsausfalls kannst du heute günstig absichern wenn du die entsprechenden Bausteine im Versicherungsschutz hinzu wählst gegen geringen Beitrag.

Gerade bei deiner privaten Haftpflicht und der Haftpflicht für das Verhalten deiner Tiere solltest du immer auf „Nummer sicher“ gehen und den besten Schutz wählen, den wir dir bieten können. Kompromisse sind an dieser Stelle nicht angebracht, das Geld für den Beitrag investierst du letztlich in deine eigene finanzielle Sicherheit.

In manchen Verträgen, sei es die Haftpflichtversicherung oder die Tierkrankenversicherung, kann eine Selbstbeteiligung je Schadenfall vereinbart sein. Das kann ein fester Betrag sein wie z. B. 150,- € je Schaden oder eine anteilige Beteiligung (wenn z. B. nur 60% vom 1-fachen Satz der GOT erstattet werden bei der Pferdekrankenvollversicherung, beträgt der Eigenanteil mindestens 40%).

Üblicherweise werden gerade bei mitversicherten Mietsachschäden Selbstbehaltevereinbart (Mietsachschäden an gemieteten Boxen, an geliehenen Pferdehängern oder an gemieteten Immobilien wie zum Beispiel Ferienhäusern oder Hotelzimmern).

Zu beachten ist für dich aber das Folgende: Jeder Versicherungsvertrag kann anders gestaltet sein. Es kommt immer darauf an, was du zum Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages mit deinem Versicherer vereinbart hast. Nur das ist im Leistungsfall ausschlaggebend. Spätere Tarifänderungen werden mit Leistungsverbesserungen nur wirksam, wenn du diese mit deinem Versicherer individuell auch für deinen Vertrag vereinbart hast. Deshalb bietet es sich an, dass du deinen Versicherungsvertrag regelmäßig überprüfst und nach Möglichkeit bei Verbesserungen auch anpasst. Unsere Servicegruppe hilft dir dabei.

Die Wartezeit für eine Versicherungsleistung beginnt mit dem technischen Versicherungsbeginn und kann ganz unterschiedlich dauern – je nach Vertrag und je nach Leistungsart. Dazu solltest du deinen Versicherungsvertrag einsehen.

Wichtig für die jeweilige Frist ist der Versicherungsbeginn wie er im Vertrag benannt ist. Üblicherweise betragen die Wartezeiten in den Verträgen – je nach Leistungsfall- drei oder sechs Monate, es kann aber auch sein, dass individuelle Wartezeiten vereinbart worden sind, zum Beispiel wegen Vorerkrankungen bei einer Tierkrankenversicherung. Was bedeutet das für dich: kommt es noch während der Wartezeit zu einem Versicherungsfall, muss der Versicherer dennoch keine finanziellen Leistungen erbringen, auch wenn die innerhalb der Wartezeit entstandene Erkrankung über die Wartezeit hinaus noch weiter fortbesteht.

Deshalb ist es wichtig, dass du deinen Hund, deine Katze oder dein Pferd so früh wie möglich zur Versicherung anmeldest. Denn mit Ablauf der Wartezeit beginnt der volle Versicherungsschutz. Übrigens verzichten Versicherer bisweilen auf die Wartezeit, wenn der Versicherungsfall nicht durch Krankheit, sondern durch Unfall passiert ist.

Es empfiehlt sich, beim Versicherer anzurufen und die bevorstehende Operation mündlich oder schriftlich (per Mail) anzuzeigen und sich gegebenenfalls die Kostenübernahme bestätigen zu lassen. Wenn es eine umfangreiche Operation ist, erscheint es besonders ratsam, sich vorab beim Versicherer auch zu erkundigen (und ggf. bestätigen zu lassen), dass die anfallenden Kosten der notwendigen Operation ganz oder teilweise vom Versicherer übernommen werden.

Alle Belege, Rechnungen und Untersuchungsergebnisse sind komplett aufzubewahren und zeitnah an den Versicherer zu senden. Üblicherweise bezahlst du die Rechnung zunächst beim Tierarzt und der Tierkrankenversicherer erstattet dir dann gemäß deinem vereinbarten Tarif anteilig oder ganz die Kosten der Behandlung oder Operation. Bitte beachte, dass gerade bei der Krankenvoll- und Operationskostenversicherungdie Tarife der Versicherer unterschiedlich sind und die Erstattungsleistungen dem Grunde und der Höhe nach ganz unterschiedlich ausfallen können.

In der Police findest du zwei Mal ein Datum: wann der Versicherungsschutz beginnt und wann er endet. Was bedeutet das genau? Mit dem Beginndatum dokumentiert dir der Versicherer, ab wann du Versicherungsschutz genießt. Aber das “Ende”, also das in der Police genannte Datum, des Versicherungsschutzes bedeutet nicht immer, dass der Versicherungsschutz dann auch tatsächlich zu diesem Datum beendet ist.

Ein Versicherungsvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis. Wird der Vertrag nicht gekündigt (von dir oder dem Versicherer) oder aufgehoben (weil du dem Versicherer angezeigt hast, dass du kein Tier mehr besitzt), dann läuft der Vertrag auch über das Datum “Ende” hinaus weiter – von Jahr zu Jahr um ein weiteres Jahr. Er verlängert sich dann aber auch nur noch von Jahr zu Jahr (eine gesonderte Police bekommst du vom Versicherer jedoch nicht). Nur wenn du ein einmaliges Risiko absicherst für einen vorher festgelegten Zeitraum (zum Beispiel den einmaligen Transport deines Pferdes oder die zeitlich eingegrenzte Dauer einer Veranstaltung), dann endet der Versicherungsschutz tatsächlich an dem beschriebenen Tag in der Police (Ende der Versicherung) und es kommt zu keiner automatischen Verlängerung des Versicherungsschutzes.

Ein Schadenfall kann viele Ursachen haben, sei es im Bereich der Haftung oder bei der Tierkrankenversicherung. Immer läuft es nach gleichem Muster ab und du solltest zu deiner eigenen Sicherheit einige Obliegenheiten beachten.

Wichtig ist, dass du dem Versicherer den Schaden mit den notwendigen weiteren Informationen unverzüglich meldest. Auf unserer Homepage findest du dazu Formulare, die du verwenden kannst. Es ist nicht so wichtig, dass du alles im Detail schon belegen kannst, wichtig ist der Hinweis auf den Schaden an den VersichererWas ist passiert? Wer ist geschädigt? Wie umfangreich ist der Schaden? Die Details können dann in der weiteren Korrespondenz erfolgen.

Fatal kann es werden, wenn der Versicherer erst nach dem erledigten Schadenfall eingebunden wird. Denn dann kann es sein, dass du deinen Versicherungsschutz verlierst (vor allem im Bereich der Haftpflicht). Im Bereich der Tierkrankenversicherung kann es hilfreich sein, wenn du dich vorher an den Versicherer wendest, damit du weißt, welche Tierarztkosten dir erstattet werden (vor allem bei sehr umfangreichen und sehr teuren Behandlungen).

Häufige Fragen zu Pferdeversicherungen

Diese Versorgung aus der Unfallversicherung leistet an dich, wenn du als versicherte Person, also auch als Reiterin und Reiter, unfallbedingt und auf Dauer eine bleibende Invalidität erleidest. Das kann bei dir eine steife Hand sein oder ein Bein, das sich nach dem Unfall nicht mehr bewegen lässt. Dann erhältst du als Reiterin oder Reiter eine bestimmte lebenslange Rente oder eine Einmalzahlung. Zusatzleistungen wie ein Krankenhaustagegeld können hinzu gewählt werden.

Wichtig ist, dass der jeweilige Versicherungsschutz und die Versicherungssummenach deinen Bedürfnissen ausreichend bemessen sind. Bei der Reiterunfallversicherunggibt es für dich zwei Varianten, die gewählt werden können: Einmal sind alle Reiter eines bestimmten Pferdes versichert (zum Beispiel dein Pferd) und einmal bist du als bestimmter Reiter auf allen Pferden versichert.

Die Unfallversicherung kann auch neben einer Haftpflichtversicherung leisten, das schließt sich nicht aus. Im Gegenteil: Es kann sogar sein, dass die Unfallversicherung schon Geld erbringt, während bei der Haftung noch nicht alle Punkte geklärt sind. Deshalb empfiehlt sich für dich persönlich, aber auch für deine Fremdreiter und deine Reitbeteiligungen die spezielle Reiter-Unfallversicherung.

 

Nein, das Tragen eines Helmes beim privaten Reiten ist keine gesetzliche PflichtAber wir empfehlen dir immer, dass du beim Reiten einen Reithelm trägst, denn er schützt dich persönlich – unabhängig  ob nun mit oder ohne Versicherung.

Bei der Haftpflichtversicherung kann der Versicherer jedoch die Schadenersatzleistungen unter Anrechnung einer Mitschuld (Reiten ohne Helm) kürzen, wenn beim Tragen eines Helmes die entstandene Schädigung geringer ausgefallen wäre.

Bei der Reiterunfallversicherung kann die Leistung nur bei Vorsatz versagt bzw. gekürzt werden, das Tragen des Helmes ist deshalb dabei nicht relevant. Aber immer gilt: nur beides zusammen gibt dir den besten wie umfassenden Schutz – dein Helm und deine Versicherung. Fehlt eines von beiden, ist auch dein persönlicher sicherer Schutz nicht ganz vollständig.

Wenn du ein Pferd hast und dir Freundinnen und Freunde bei der Ausbildung und Pflege deines Pferdes helfen, ist im Bereich der Haftpflicht von Bedeutung, wie ihr zueinander in Verbindung steht. Denn schließlich haftest du als Tierhalter persönlich und vollumfänglich für alles, was dein Pferd anstellt (Personen- und Sachschäden).

Zunächst gibt es die Fremd- oder Gastreiter. Das sind diejenigen, die nur sporadisch und ganz gelegentlich dein Pferd bewegen oder reiten. Die Fremd- und Gastreiter sind in unseren aktuellen Haftpflichtversicherungen generell mitversichert. Kommen diese Personen durch dein Pferd zu Schaden, so hilft dir deine Haftpflichtversicherung bei der Regulierung der gegen dich erhobenen Ansprüche.

Anders stehst du mit deinem Pferd zu den Freundinnen und Freunden, die zur Reitbeteiligung an deinem Pferd werden. Deine Reitbeteiligung erwirbt durch eine Vereinbarung oder durch regelmäßige anteilige Kostenübernahme (zum Beispiel Kosten der Pferdebox beim Bauern, Tierarzt- und Hufschmiedkosten, etc.) und andauernden Umgang (zum Beispiel eigenständiges Versorgen und Reiten an festen Tagen in der Woche) regelrechte Haltereigenschaft an deinem Pferd (auch wenn die Reitbeteiligung selbst niemals Eigentümerin deines Pferdes wird).

Es empfiehlt sich, dass du die Reitbeteiligungen beim Versicherer der Haftpflicht namentlich anmeldest. Dazu gibt es Formulare, die wir dir gerne zusenden oder die du auf unserer Homepage findest zum herunterladen und ausfüllen. Wichtig ist, dass die vertragliche Vereinbarung zwischen dir und deiner Reitbeteiligung auch dem Versicherer zugeschickt und zur Kenntnis gebracht wird. Das ist für dich ganz einfach. Du druckst dir das Formular von unserer Homepage aus, du und deine Reitbeteiligung unterschreibt die Vereinbarung und ihr schickt sie zu uns (per Mail, Fax oder per Post). Wir hinterlegen die Regelung und schicken eure Vereinbarung dann an den Versicherer weiter. Und der Versicherer erweitert die Police und schickt euch eine Bestätigung.

Bitte beachte: bei Minderjährigen ist immer die Unterschrift beider Elternteile notwendig (das sind die sogenannten Erziehungsberechtigten).

Häufig werden diese Begriffe zusammen genannt, bisweilen werden sie gar verwechselt.

Der Pferdeeigentümer ist derjenige, der sich ein Pferd „hält“, also über das Wohl und Wehe seines Pferdes entscheidet.

Pferdebesitzer ist derjenige, der den aktuellen tatsächlichen Zugriff auf das Pferd hat ohne selbst der Eigentümer zu sein (wenn du zum Beispiel dein Pferd als Eigentümer an einen anderen Stall zum Beritt oder in die Ausbildung gibst und du dabei selbst nicht mehr täglich anwesend bist).

Dann gibt es noch den Tierhüter. Das ist derjenige, bei dem du dein Tier in Obhut gibst, zum Beispiel dem Bauern, bei dem dein Pferd untergestellt hast.

Die jeweilige Stellung als Tierhalter, Tierhüter und Tierbesitzer hat Auswirkungen auf den individuellen persönlichen Haftungsumfang im Umgang mit dem Pferd.

So braucht der Eigentümer eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und der Tierbesitzer bzw. der Tierhüter eine Tierhüterhaftpflichtversicherung. Bereiter deines Pferdes sollten in ihren Versicherungsschutz zudem die Klausel der „Mitversicherung von Schäden an dem Tier“ vereinbart haben. Fehlen einzelne wichtige Bausteine im individuellen Versicherungsvertrag der Haftpflichtversicherung, ist auch der Versicherungsschutz in der jeweiligen Situation unzureichend und damit lückenhaft.

Nein, das ist vor während der Laufzeit der Versicherung nicht notwendig und auch nicht Voraussetzung für deinen Versicherungsschutz. Aber deinem Pferd tut es gut, deshalb solltest du dein Pferd turnusmäßig impfen lassen und ihm Wurmkuren gönnen. Für die Einrichtung des Versicherungsschutzes kann eine tierärztliche Untersuchung notwendig sein (Lebens- und Krankenversicherung). Wenn du aktuelle Unterlagen einer Ankaufsuntersuchung hast, kannst du auch diese dem Versicherer vorlegen. Wichtig während des Versicherungsvertrages: Erkrankungen deines Pferdes sind dem Versicherer anzuzeigen, vor allem in der Pferdelebensversicherung. Bei der Krankenversicherungwird der Versicherer über die von dir eingereichten Rechnungen informiert.

Ja, das gibt es und das ist ganz unterschiedlich in den Tarifen bei den Versicherungsgesellschaften. Je nach Versicherungsart, sei es in der Tierlebensversicherung oder in der Tierkrankenvollversicherung, ist die Aufnahme zur Versicherung nur bis zu einem bestimmten Alter deines Tieres überhaupt möglich. Und dann gibt es noch in den Tarifen Höchstentschädigungen, die vom Eintrittsalter deines Tieres zur Versicherung abhängig sind. Und vergiss nicht: Vorerkrankungen des Tieres können zu Beitragszuschlägen oder gar Ausschlüssen führen.

Deshalb unser Tipp für dich: wenn du dein Tier zur Versicherung anmelden möchtest, dann lass dich frühzeitig von Martina und Daniela beraten. Denn je eher du dein junges Tier anmeldest, umso sicherer ist die Annahme zur Versicherung mit den höchsten Erstattungssätzen.

Oft fragen uns Kunden, ob das Tier auch überall versichert ist: Auf dem Reiterhof, im Stall, auf der Weide und sogar während des Urlaubs im Ausland?

Ja, das ist es vor allem im Bereich der Haftpflichtversicherung, da gilt der Versicherungsschutz EU-weit und sogar weltweit. Und auch im Bereich der Krankenversicherung kann der Versicherungsschutz je nach Versicherer und Tarif auf den kurzfristigen urlaubsbedingten europäischen Auslandsaufenthalt ausgedehnt werden. Nur wenn du auf Dauer im Ausland lebst, solltest du uns und dem Versicherer dies anzeigen, damit geprüft werden kann, inwieweit der Versicherungsschutz dann noch gewährt wird durch den deutschen Versicherer.

Die Versicherungssumme ist der Betrag, den dir der Versicherer im Versicherungsfall zur Verfügung stellt, um Ansprüche und Kosten zu begleichen. Es ist wichtig für dich, dass du eine ausreichend hohe Versicherungssumme wählst, damit du gut abgesichert bist. Denn nach dem Gesetz haftest du in Deutschland zum Beispiel für alle Haftpflichtschäden, die dein Tier anrichtet, in unbegrenzter Höhe, also mit deinem ganzen Vermögen. Und wenn du die Versicherungssumme zu niedrig gewählt hast (um Beitrag zu sparen), dann kann es im schlimmsten Fall sein, dass der Versicherer bei besonders hohen Schäden dich nicht mehr vollkommen finanziell absichern kann.

Das wäre fatal. Deshalb raten wir dir, die Versicherungssumme immer so hoch wie möglich zu wählen, damit du mit deinem Tier immer gut abgesichert bist.

Viele Reiterinnen und Reiter nutzen bei ihrem Pferd eine gebisslose Zäumung. Auch dann besteht uneingeschränkt Versicherungsschutz zum Beispiel bei den Uelzener Versicherungen. Wenn du einen Tarif bei einem anderen Versicherer hast, solltest du dies erfragen. Gerne sind dir Martina Daniela und aus der Servicegruppe behilflich dabei.

Häufige Fragen zu Hundeversicherungen

Im Bereich der der Haftpflichtversicherung darf aus versicherungstechnischer Sicht mit deinem Hund generell jeder Gassi gehen, es sei denn es gibt etwaige individuelle behördliche Auflagen mit Einschränkungen. Wenn andere als die eigenen Familienmitglieder mit dem Hund Gassi gehen, sollten diese anderen Personen („fremde Dritte“) auch über eine private Haftpflichtversicherung verfügen, die das Risiko des Tierhüters einschließt.

Diese Frage stellt sich vor allem wenn du einen Hund hast, für den bei der behördlichen Anmeldung besondere Auflagen gelten. Allgemein bekannt ist dies vor allem beim Begriff der sogenannten “Kampfhunde”, wobei dies nicht bedeutet, dass der jeweilige Hund nur wegen seiner Rasse besonders angriffslustig ist. Das Problem ist in den wenigsten Fällen das Tier, das Problem ist meistens der individuelle Tierhalter selbst – das wissen wir aus langjähriger Erfahrung.

Dennoch: es gibt Versicherer, die nehmen bei bestimmten Hunderassen einen Zuschlagoder versichern solche Hunde, die auf behördlichen Listen vermerkt sind, gar nicht. Dich können wir beruhigen: bislang konnten wir noch für jeden Hund den Versicherungsschutz vermitteln. Und bei den Versicherungsgesellschaften, mit denen wir zusammenarbeiten, in den meisten Fällen sogar ohne Beitragszuschlag zum regulären Tarif. Ruf uns einfach an! Die Servicegruppe hilft dir dabei, den für dich passenden Tarif bereit zu stellen.

Ja, du bist mit deinem Hund auch im Ausland versichert. Der Versicherungsschutz gilt EU-weit und sogar weltweit. Von besonderer Bedeutung ist dann auch, dass dein Tarif Leistung bietet im Falle von Mietsachschäden an der gemieteten Immobilie (zum Beispiel dem Ferienhaus) und der Einrichtung (Möbel, Schränke, Teppich etc.). Neuere Tarife bieten diese Variante. Wenn du noch einen älteren Tarif hast, solltest du deinen Versicherungsschutz auf moderne Bedingungen umstellen. Martina Daniela und aus der Servicegruppe helfen dir gerne dabei. Ruf einfach an und erkundige dich und lass dich beraten.

Wenn du nur einen Hund hast, dann passt zu dir und deinem Hund der Einzeltarif. Ab zwei Hunden haben wir einen besonderen Zwei-Hunde-Tarif. Und wenn du drei Hunde oder mehr hast, dann haben wir Gruppentarife für die ganze Hundefamilie. Zum Teil sind diese Tarife unter dem Namen “Zwinger-Tarif” bei Züchtern bekannt. Dabei gilt dieser Tarif für mehrere Hunde sogar dann, wenn du gar keinen baulichen Hundezwinger hast. Und selbstverständlich sind alle Hunde im Zwinger und auch außerhalb des Zwingers versichert durch die Haftpflichtversicherung.

Diese Tarife sind vor allem für Züchter sehr lukrativ. Für Welpen besteht der Haftpflichtversicherungsschutz übrigens direkt nach der Geburt, zeitnah solltest du uns dann immer die aktuelle Zahl deiner Hunde melden, damit der Versicherungsschutz immer kurzfristig angepasst wird.

Es kann vorkommen, dass du deinen Hund zweitweise in eine Pension gibst, damit er gut versorgt ist wenn du zum Beispiel in den Urlaub fliegst. Dann gilt der Haftpflichtversicherungsschutz auch in dieser Zeit.

Unser Tipp für dich: lass dir von der Pension bestätigen, dass für die Pension eine eigene Haftpflichtversicherung als Tierhüter besteht. Denn wenn dein Hund vom Gelände der Pension ausreißt und einen Schaden verursacht, dann haftest du (als Tierhalter) und die Pension (als Tierhüter) unter Umständen gemeinsam, das nennt man dann gesamtschuldnerische Haftung. Für die Details nutze den kompetenten Rat unseres Serviceteams und ruf einfach an. 

Service-Gruppe: Wir sind für dich da! Mo-Fr von 9:00-17:00 Uhr

Martina Felgenhauer

0234 9 22 77 33

Daniela Borgsmüller

0234 9 22 77 33

Petra Koffke

0151 194 90 187

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