Versicherungsschutz und Vorerkrankungen beim Tier

Wenn die eigene Geschichte des Tieres einen einholt oder: Versicherungsschutz und Vorerkrankungen beim Tier

Ein Sprichwort besagt, dass „der Appetit beim Essen kommt“. Im Bereich der Versicherungen steigt die Nachfrage vor allem, wenn „etwas passiert ist“, also ein Schaden bei einem selbst eingetreten ist oder man davon von anderen gehört hat. Dann wird ein Szenario eines Schadens mit seinen Folgen konkret und individuell, mithin greifbar.

Die Nachfrage nach Krankenversicherungen für Hunde, Katzen und Pferde steigt stetig und es gibt eine ganze Reihe von Versicherern, die unabhängig voneinander Absicherungen für die Kosten der Tiergesundheit anbieten. Es ist gut für die Verbraucher, dass es Auswahl gibt. So ist für jeden ein Angebot dabei – vom Basisschutz bis zum Vollschutz, je nach Wunsch und Bedarf.

Und manchmal besteht für den Kunden die Auswahl darin, dass er einen anderen Versicherer „nimmt“, weil ein vorheriger Versicherer ihn „nicht will“. Das kann ganz unterschiedliche Gründe haben. Ein Grund dafür, dass ein Versicherer z.B. einen Hund nicht versichern möchte, kann in einer Vorerkrankung des Tieres bestehen (weshalb es sinnvoll ist, sein Tier schon jung zu versichern, wenn es gesund und munter ist).

Und dann wird es mitunter fatal. Der Kunde weiß durch die Ablehnung, aufgrund welcher Angaben es mit dem Versicherungsschutz nicht funktionierte. Einfache Lösung: Die Erkrankung beim nächsten Antrag bei einem anderen Versicherer einfach nicht angeben. Gesagt, getan, Police folgt. Alles gut? Naja. Jedenfalls solange sich kein Schadenfall ergibt. Und wenn doch und wenn der Versicherer von den Vorerkrankungen erfährt? Dann kann der Versicherer beim Tierarzt auch weitere mögliche Vorerkrankungen abfragen. Und wenn sich Krankheiten aus der Krankenakte des Tieres ergeben, die beim Antrag wissentlich oder unwissentlich nicht genannt wurden? Dann kann der Versicherer den Vertrag anpassen, die Leistung kürzen oder schlimmstenfalls ganz versagen. Der Versicherer kann sogar komplett vom Vertrag zurücktreten. Und die Folgen? Keine Erstattung der Behandlungskosten, Ende des Versicherungsschutzes, keine Rückzahlung des Versicherungsbeitrages.

Unser Tipp: Gegenüber dem Versicherer offen alle Vorerkrankungen im Antrag angeben. Was man nicht weiß, am besten beim behandelnden Tierarzt abfragen (gegebenenfalls eine Kopie der Krankenakte des Tieres einholen und vorlegen). Und dann nach bestem Wissen und Gewissen die Gesundheitsfragen zum Tier beantragen. Dann bist du auf der sicheren Seite im Schadenfall, vor allem wenn es um Behandlungskosten geht, die vielleicht ein paar tausend Euro ausmachen.

Versicherungsschutz beruht immer noch ein gutes Stück weit auf dem alt hergebrachten Grundsatz von Treu und Glauben. Du möchtest dich auf den Versicherer verlassen, dass er bezahlt und der Versicherer möchte sich darauf verlassen, dass er weiß, welche Risiken er zu welchen Konditionen versichert hat. Wenn beide Seiten dies berücksichtigen, dann klappt es gut für Kunden, Tier und Versicherer. Dann gilt auch unser Motto uneingeschränkt: „Genieße die Zeit mit deinem Tier, wir kümmern uns um alles weitere“.

 

 

Gruß vom Lutz

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