Freitag, der 13.

Heute ist Freitag, der 13. Das ist im Volksglaube nicht gerade ein Glückstag. Dieses Datum, eben wenn es auf einen 13. des Monats fällt, gilt eher als ein Freitag, an dem besonders viele Unglücke passieren. Und was hat das mit Versicherungen zu tun? Für solch ein Unglück will jeder Kunde gerüstet sein. Versicherungen sind ein Leistungsversprechen in die Zukunft. “Wenn Dir mal etwas passiert und du es bei mir versichert hast, dann zahlen wir dir den Schaden”, so das eigentliche Credo aus einem Versicherungsschein.

Was muss man eigentlich tun, wenn dann ein Schaden passiert? Zunächst einmal sollte man sich selbst in Sicherheit bringen. Der Schutz von Leib, Leben und Gesundheit hat immer Vorrang, das ist ja aus den Verkehrsunfällen bekannt. Ist der erste Schock verdaut, stellt sich die Frage: “Wer zahlt das nun?”. Schön wenn es eine Versicherung gibt, die dafür einsteht. Dann ist es wichtig, dass der zuständige Versicherer zeitnah informiert wird. Dafür gibt es heutzutage Telefonzentralen, die einem helfen. Oder man erhält eine Schadenmeldung per Post oder Mail, so dass man den Hergang schildern und die Beteiligten benennen kann. Fotos sind immer hilfreich, eine gute Dokumentation sowieso. Das macht es allen Beteiligten einfacher, sich ein Bild vom Schaden zu machen. Und dann bezahlt die Versicherung hoffentlich den Schaden, so dass alle wieder rundum glücklich und zufrieden sind.

Bei der Regulierung gibt es aber Unterschiede: Im Bereich der Haftpflicht wird neben Schadenersatz und Schmerzensgeld immer nur der Zeitwert eines beschädigten Gegenstandes ersetzt, nicht der Neuwert. Man wird als Geschädigter also wieder so gestellt, als wäre der Schaden gar nicht geschehen. Das will das Gesetz so, deshalb ist der Versicherer daran gebunden. Wird bei einem Haftpflichtschaden also ein fünf Jahre altes Fahrrad vollständig beschädigt (Totalschaden), hat man wieder Anspruch auf ein solches fünf Jahre altes Fahrrad bzw. den jeweiligen Wert in Geld.

Bei manchen Versicherungen gibt es aber sogar Neuwert. So zum Beispiel in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Da bekommt man im Schadenfall sogar wieder ein “neues Haus oder einen neuen Fernseher”, um es mal vereinfacht zu sagen (wenn auch alles “richtig” versichert wurde).

Insofern ist eine Versicherung an sich der richtige Schutzengel gegen Unbill, der sich so an einem Freitag-Der-Dreizehnte-Tag ereignen könnte. Deshalb werden auch einige Versicherer mit einem Schutzengel.

Versicherungstechnisch ist Freitag-Der-Dreizehnte übrigens als Schadenstag gar nicht besonders auffällig. Und in einigen Ländern ist dieser Tag sogar ein Glückstag (Griechenland und einige spanischsprachige Länder). In Italien gilt gar Freitag, der 17. Eines Monats, als Unglückstag. Man sieht also, dass so ein Tag gar nicht so schlimm werden muss. Hoffentlich ist das auch heute so für dich.

Insofern wünschen wir euch allen einen schönen Tag und alles Gute für eure vierbeinigen Freunde. Und wenn ihr eine gute Absicherung wünscht, stehen unsere “Schutzengel” Martina und Daniela aus unserer Servicegruppe gerne persönlich zu eurer Verfügung.

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