Immer wieder nichts als Ärger – eine Rechtsschutzversicherung für Tierhalter kann helfen

Katze im Sack

Wer von einem anderen ein Tier erwirbt, sei es als Welpe oder Fohlen oder als ausgewachsenes Tier, der kauft buchstäblich die „Katze im Sack“, wie es ein altes Sprichwort beschreibt. Wenn alles gut ist, sind alle zufrieden, der Verkäufer bekommt sein Geld und der Käufer hat zukünftig ein passendes Tier als Begleiter an seiner Seite. Doch leider passt es nicht immer, vor allem dann nicht, wenn der Erwerber das Tier wieder zurückgeben möchte oder sein Geld vom Verkäufer ganz oder teilweise zurückverlangt und dieser sich weigert. Dann droht Ärger.

Und dann ist guter Rat auch noch teuer, denn Ratschläge kommen meist kostenpflichtig vom beauftragten Rechtsanwalt. Von Vorteil ist dann die eigene Rechtsschutzversicherung, die finanzielle Hilfe leistet. Am besten ist es, wenn man vor dem Kauf schon eine umfassende Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hatte, denn die tritt bei privaten Kaufverträgen dann ein.
Manche Tierversicherer bieten die Rechtsschutzversicherung auch im Paket mit anderen Versicherungen an, zum Beispiel mit der Kranken-, Operationskosten-, Haftpflicht- oder Unfallversicherung. Der Rechtsschutz gilt dann nur für das Tier. Dennoch kann es im Leistungsfall schwierig werden. Denn dieser Rechtsschutz leistet nicht immer vollumfänglich. Zum einen tritt der Rechtsschutz hinter die eigene (bereits bestehende) Rechtsschutzversicherung, die man ohnehin schon hat, zurück. Zum anderen gibt es Wartezeiten (von meistens drei Monaten). Und schlimmstenfalls war das strittige Ereignis, um das es geht (wie der Kauf des Tieres), noch vor dem eigentlichen Vertragsabschluss für die Tierversicherung. Denn wenn man den Hund, das Pferd oder die Katze erworben hat, kann man es erst auch selbst als neuer Eigentümer versichern. Und dann fällt der Kauf und der Eigentumserwerb zeitlich vor den Abschluss der Zusatz-Rechtsschutzversicherung im Paket der Absicherung für das Tier. Und dann leistet der Rechtsschutzversicherer nicht oder gibt nur allgemeine Informationen an seine Kunden, was letztlich nicht hilft bezüglich anfallender Rechtsanwaltskosten.

Deshalb empfiehlt es sich, eine eigene Rechtsschutzversicherung frühzeitig nach den eigenen Wünschen zu vereinbaren. Je nachdem kann der private Vertragsrechtsschutz um weitere Bausteine erweitert werden wie zum Beispiel Absicherung im Bereich Verkehr, im Beruf oder für die gemietete oder vermietete Wohnung. Wer mit einem Tier umgeht, der sollte noch das Folgende wissen, wenn es mal ganz schlimm kommt beim Vorwurf der Tierquälerei nach dem Tierschutzgesetz: Eine solche schlimme Tat kann immer nur vorsätzlich begangen werden und keinesfalls fahrlässig. Rechtschutz besteht also auch im staatsanwaltlichen Verfahren nur, wenn der Baustein „Vorsatztat“ mitversichert ist und sich der Vorwurf hinterher als unbegründet herausstellt.

Was empfehlen wir: Lasst Euch zum Thema Rechtsschutz gut beraten und wählt die Absicherung, die zu Euch passt. Dann können die Rechtsschutz-Bausteine und die Anwaltshotlines aus der Tierversicherung hilfreiche Ergänzungen sein. Vollständig ersetzen können die Bausteine aus den Tierversicherungen die separaten umfassenderen Rechtsschutzversicherungen nicht.

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