Jetzt kommt’s wild – Versicherungsschutz bei Wildunfällen

Wir geben dir wichtige Tipps zum Versicherungsschutz deines Fahrzeugs bei Wildunfällen.

Es ist Herbst, bald schon Winter, die Tage werden extrem kurz, es ist morgens noch lange dunkel und am frühen Abend draußen sehr schnell finster. Gerade in dieser Zeit ist die Gefahr nachts oder schon während der Dämmerung (besonders im ländlichen Bereich) groß, dass es Wildunfälle mit vorbeifahrenden Autos gibt. Und die Folgen können erschreckend sein: vom leichten Blechschaden bis hin zum verheerenden Totalschaden des ganzen Fahrzeuges kann alles passieren. Wer lediglich mit einem kleinen Hasen kollidiert, hat dann vielleicht nur einen zerdepperten Scheinwerfer. Wer indes mit einem Wildschwein oder gar mit einem ausgewachsenen Reh zusammenstößt, der erleidet möglicherweise sogar sehr umfangreiche Schäden, mitunter sogar gravierende Personenschäden. Nach dem ersten Schock stellt sich dann unweigerlich die Frage: “Wer kommt dafür finanziell auf? Zahlt das meine eigene Versicherung für das Auto?”

Kfz-Haftpflicht allein genügt überhaupt nicht

Wer für sein Auto nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, der kann keinerlei Erstattung erhalten. Dann muss derjenige den kompletten Schaden an seinem eigenen Fahrzeug vollumfänglich selbst tragen. Das ist dann “dumm gelaufen”. Das muss nicht sein, denn mit wenig Beitrag lässt sich dieses Risiko versichern. Da hätte sich derjenige besser persönlich beraten lassen sollen. “Geiz ist geil” oder “check” per Internet ist eben nicht alles.

Erstattung schon bei Teilkasko und in jedem Falle bei Vollkaskoversicherung

Wer aber vor dem Unfall für sein Auto eine Teil- oder sogar Vollkaskoversicherung vereinbart hat, dem winkt schnell die volle Entschädigung durch die Versicherung. Eigentlich ist es dabei sogar völlig unerheblich, ob (nur) die Teil- oder (sogar) Vollkaskoversicherung leisten soll. Aber bei der Vollkasko erfolgt durch die Leistung eine Herabstufung in der Schadenfreiheitsklasse, was gegebenenfalls im Folgejahr zu Mehrbeitrag in der Versicherung führen kann. Hier wäre ein “Rabattretter” hilfreich.

Besser ist es also, wenn die Teilkaskoversicherung aus dem eigenen Versicherungsvertrag leistet. Diese Versicherungsvariante ist zum einen günstig im Beitrag. Zum anderen erfolgt (anders als bei Vollkasko) im Leistungsfalle keine Anpassung im darauffolgenden Jahr. Das macht also doppelt Sinn.

Und was zahlt die Versicherung dann konkret?

Damit die Leistung aus der Teilkaskoversicherung bei Unfall mit Wild aufkommt, ist der eingetretene Wildschaden vom Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer glaubhaft nachzuweisen (da helfen die üblichen Unfallprotokolle der Polizei oder der gerufenen Jägerschaft). Und der Wildunfall darf nicht auf grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten desjenigen, der das Auto zum Schadenzeitpunkt gefahren hat, zurückzuführen sein. Da ein Wildunfall keiner absichtlich macht, werden die Voraussetzungen erfüllt. Vor allem Spuren vom Fell der Tiere am Auto sind ein sichtbarer Beweis für die erfolgte Kollision mit dem Vierbeiner.

Dann übernimmt die Teilkaskoversicherung vollständig die Kosten der Reparatur (abzüglich eines vertraglich individuell vereinbarten Selbstbehaltes). Wichtig dabei: Als Höchstgrenze der Erstattung ist immer der aktuelle Fahrzeugwert maßgeblich, wie sonst auch üblich. Übrigens: Wenn das KFZ abgeschleppt werden muss, werden die Kosten des Transports zur nächsten Werkstatt üblicherweise dabei auch übernommen. Wer immer auf “Nummer–Sicher” gehen will, der sollte einen Schutzbrief als Zusatzbaustein innerhalb der Auto-Versicherung vereinbaren. Das lohnt sich eigentlich immer.

Leider zahlt die Versicherung des Autos nicht immer die Kosten für einen notwendigen Mietwagen nach einem Wildunfall, zumindest gilt das für übliche niedrige Standardtarife. Je nach Versicherungsgesellschaft und gewähltem (besserem Zusatz-) Tarif ist es aber möglich, dass auch die Kosten für einen Mietwagen erstattet werden. Deshalb: Versicherungsnehmer und Vermittler sollten nun schnellstmöglich die Vertragsunterlagen prüfen und den Versicherungsschutz bei Bedarf sinnvoll und wunschgemäß ergänzen. Das ist dann der Vorteil einer guten, individuellen persönlichen Beratung. Und das ist immer besser als eine anonyme “Beratung durch Hinweise” über das Internet.

Leistet die Teilkaskoversicherung aus den bereits genannten Gründen bei einem Wildschaden nicht (wegen mangelnder Beweise oder wegen Fehlverhaltens des Fahrers), bleibt für die Schadensregulierung nur die (vereinbarte) Vollkaskoversicherung.

Hat der Versicherungsnehmer auch keinen Vollkaskoschutz vereinbart, muss er die finanziellen Folgen des Unfalles leider komplett selbst tragen. Einen Anspruch gegen den Förster, den regional zuständigen Jäger, die Stadt oder die Gemeinde im Unfallgebiet hat er nämlich grundsätzlich nicht.

Zusammenstöße mit Haus- und Nutztieren

Bei Verkehrsunfällen mit zahmen (eben nicht in der Wildnis bzw. im Wald wild-lebenden) Haustieren (wie zum Beispiel privat gehaltenen Hunden, Katzen oder Pferden), haftet der verantwortliche Tierhalter persönlich für diejenigen Schäden, die sein Tier am fremden Auto nachweisbar anrichtet. Die Leistung erfolgt dann über die separate Tierhalterhaftpflichtversicherung des Eigentümers des Haustieres auf Grundlage der sehr umfassenden Gefährdungshaftung. Aus der Haftungsgrundlage für vermutetes Verschulden ergeben sich bei Kollisionen von Autos mit Nutztieren wie Kühen, Pferden oder Schafen Ansprüche auf Schadenersatz der Unfallkosten gegenüber dem jeweiligen Eigentümer (oder als Tierhüter).

Kann der verantwortliche Tierhalter letztlich aber trotz aller Bemühungen nicht gefunden werden, können die Unfallschäden am eigenen Fahrzeug auch nur dann von der Autoversicherung getragen werden, wenn für das Auto eine entsprechende Vollkaskoversicherung besteht.

Bei Fragen rund um Tierversicherungen und den Versicherungsschutz deines Autos helfen wir dir gern weiter

Und nun? Wenn Du Fragen hast oder Hilfe benötigst, ist Anke Brüggemann bei uns Deine persönliche Ansprechpartnerin für den richtigen Tarif beim richtigen Versicherer für Deine persönliche Autoversicherung. Du erreichst sie ab 8 Uhr ganz einfach: telefonisch unter 0234 9227711 oder per Mail unter anke.brueggemann@schewe-kontor.de.

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